Spielordnung
1. Die Tennisplätze stehen für ein Einzel 45 Minuten, für ein Doppel 75 Minuten, für ein Ranglistenspiel bis zur Entscheidung zur Verfügung. Letzteres gilt nicht für Samstage, Sonn- und Feiertage.
2. Die Spielzeit ist auf der Platzbelegungstafel durch Aufhängen der Namensschilder aller am Spiel Beteiligten festzuhalten. Die Namensschilder dürfen erst nach Beendigung des Spiels abgenommen werden. Vom Zeitpunkt der Platzbelegung bis zum Spielbeginn muss mindestens ein Spieler der Spielgemeinschaft ununterbrochen anwesend sein.
3. Unbespielte Zwischenzeiten sind nicht statthaft. Bei einer Zwischenzeit von 15 Minuten kann nach unten, von 30 Minuten nach oben verschoben werden.
4. Die Plätze 1,2,3,4 und 7 sind vorrangig Erwachsenenplätze, Platz 5 ist Jugendplatz und Platz 6 gleichrangig Erwachsenen- und Jugendplatz. Jugendliche dürfen auf den Plätzen 1,2,3 4 und 7 spielen, sowie Erwachsene auf Platz 5, wenn bis zum Spielbeginn kein Erwachsener bzw. Jugendlicher auf den Platz reflektiert. Angefangene Spiele dürfen bis zu einer maximalen Spielzeit von 45 Minuten (Einzel und Doppel) zu Ende geführt werden. „Bis zum Spielbeginn“ bedeutet: ein zeitliches Vorhängen ist nicht möglich. Ab 16:30 Uhr haben bei Bedarf die Jugendlichen die Plätze 1,2,3 4 und gegebenenfalls 7 sofort zu räumen, analog zu dieser Regel die Erwachsenen den Platz 5, auch wenn die Spielzeit von 45 Minuten noch nicht abgelaufen ist. An Tagen, an denen Jugendtraining stattfindet, ist Platz 5 Trainerplatz, Platz 6 vorrangig Jugendplatz. Werden vom Trainer Platz 5 und 6 benötigt, bleibt Platz 7 gleichrangig Erwachsenen- und Jugendplatz. Jugendliche dürfen mit Erwachsenen auf allen Plätzen spielen, jedoch nur 45 Minuten.
5. Regelung an Wettspieltagen ( Erwachsene und Jugend).
Erwachsene: bei einer Platzbelegung 1 x 6 oder 2 x 3 ist der letzte Platz gleichrangig;
Jugend : bei einer Platzbelegung 1 x 4 oder 2 x 2 und 1 Trainer ist Platz 6 gleichrangig und Platz 7 Erwachsenenplatz. Bei 2 Trainern geht ein Trainer in die Halle.
6. Gastspieler dürfen nur unter Spielbeteiligung eines Mitgliedes spielen. Das Mitglied hat vor Spielbeginn bei der Gastronomie eine Gastspielkarte für Eur 10,00 (Jugend Eur 5,00) je Gast und Spielzeit zu erwerben. Einzelgastspieler sind bis 17:00 Uhr und nur an Werktagen, montags bis freitags, zugelassen. Unabhängig von Uhrzeit und Wochentagen können 2 Clubmitglieder mit 2 Gästen jederzeit spielen, wenn sie für dieses Doppel nur eine Spielzeit (45 Minuten) mit ihren eigenen Namenskärtchen belegen. Sollte die Ökonomie geschlossen sein und kann vor Spielbeginn keine Gästekarte erworben werden, so muss die Gastgebühr innerhalb von 2 Tagen bezahlt werden. Mitglieder, die dieser Regelung nicht nachkommen und vom Vorstand angemahnt werden müssen, haben die doppelte Gebühr zu entrichten.
7. Die Spieler haben nach Beendigung ihrer Spielzeit für die ordnungsgemäße Herrichtung ihres Spielfeldes zu sorgen Die nachfolgende Spielzeit kann um eine Viertelstunde verschoben werden, sollte eine gründliche Herrichtung des Platzes inklusive Bewässerung notwendig sein. Hierfür ist das Schild „Platzpflege“ zu hängen.
8. Für den Spielbetrieb ist das Tragen von Tenniskleidung verbindlich. Wir empfehlen weiterhin die Farbe weiß, wenngleich der Deutsche Tennis Bund inzwischen auch farbliche Tenniskleidung bei Medenspielen akzeptiert. Das gilt auch für eventuelle Kopfbedeckungen.
9. Nach Eröffnung der Plätze bis zum Beginn der Medenspiele dürfen die Plätze nur mit
Hallenschuhen, d.h. Tennisschuhen mit glatter Sohle, bespielt werden.
10. Fahrradfahren, Herumtoben und Spielen zwischen den Tennisplätzen ist nicht erlaubt, Fahrräder sind auf dem Parkplatz abzustellen und nicht im Innenraum der Anlage.
11. Die Clubräume, dazu zählen auch Toiletten, Umkleideräume und Duschen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
Der Vorstand