Liebe Clubmitglieder und Gäste,
nun liegt auch die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW vor, wo insbesondere zur Eröffnung der Gastronomie hinreichende Regelungen und Auflagen beschrieben werden. Herr Sabani und sein Team waren in den letzten Tagen ebenfalls mit intensiven Vorarbeiten und Überlegungen (Tischanordnungen und Bewegungsflächen; es wurden Skizzen erstellt, wo sich die Abstände erkennen lassen – Terrassen und oberes Clubhaus) beschäftigt, damit Ihnen die Gastronomie wieder zur Verfügung stehen kann.
Die Öffnungszeiten unserer Gastronomie (Innen- und Außengastronomie):
Montag – Dienstag 17.00 Uhr – 23.00 Uhr
Mittwoch – Sonntag 12.00 Uhr – 23.00 Uhr
Reservierungen sollten soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. Tennisspielern und Gästen wird ein Platz zugewiesen (Sitzplatzpflicht).
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit digital (Handy oder eigenes Tablet) auf unsere Speisekarte zuzugreifen. Im Clubhaus werden die Speisekarten nach Gebrauch desinfiziert.
Auch hier möchten wir an alle Mitglieder / Gäste und an Ihr Verständnis appellieren, sich an diese Regelungen und auch Hygienevorschriften zu halten. Mitgliedern / Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt bzw. Aufenthalt verwehrt. Die konkreten Regeln und Auflagen zur Öffnung der Gastronomie liegen den Clubmitgliedern bereits vor und hängen am Clubhaus bzw. Clubgelände aus.